Was erwartet mich?
„Politik“ findet auf vielen Ebenen statt, dementsprechend vielseitig sind Deine Einsatzmöglichkeiten. Im Freiwilligendienst möchten wir daher eine große Bandbreite eröffnen, auf der Du politisch aktiv werden kannst. Der Freiwilligendienst findet nicht nur in Organisationen statt, in denen politische Entscheidungen getroffen werden, z.B. in Fraktionen oder sonstigen Gremien der Landes- und Kommunalpolitik, sondern auch in Einrichtungen der überparteilichen politischen Bildung, in (Jugend-)Verbänden, in Gedenkstätten, in Gewerkschaften und in politischen und gemeinnützigen Stiftungen. Du bestimmst durch Deine Vorlieben und Interessen Deinen Einsatzort.
Im Laufe eines Jahres lernst Du die Arbeit „Deiner“ Einrichtung kennen, unterstützt die Mitarbeiter*innen bei ihrer alltäglichen Arbeit, erarbeitest im Team ein Projekt und betreust es. So kannst Du Deine eigenen Fähigkeiten und Grenzen entdecken und erweitern. In 25 Seminartagen, für die wir zuständig sind, tust Du etwas für Deine Weiterbildung, tauschst Dich in landesweiten Treffen mit anderen Freiwilligen aus und erhältst im gesamten Zeitraum persönliche Betreuung und Beratung durch uns. Dazu erwirbst Du Fähigkeiten, die Du in allen Jobs und Ausbildungen brauchen kannst. Und nicht zuletzt kannst Du überprüfen, ob ein Beruf im politischen Bereich für Dich vorstellbar wäre.
Die Rahmenbedingungen
(Taschengeld, Sozialversicherung & Co.)
- Ein monatliches Taschengeld von 430 € (ab Jahrgang 2023/2024). Weitere Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten zur Einsatzstelle können nicht erstattet werden.
- Sozialversichert
- Zusätzlich gibt es die Möglichkeit weitere Sozialleistungen zu beantragen (z.B. Wohngeld). Einen Überblick über mögliche Sozialleistungen findest du hier. Solltest Du diesbezüglich Fragen haben, kontaktiere uns gerne bereits im Voraus.
- 25 Tage Weiterbildung
- 30 Tage Jahresurlaub
- Anrecht der Eltern auf Kindergeld
- Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten
- Das FSJ wird als fachpraktischer Teil der Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz anerkannt (vorausgesetzt der schulische Teil wurde bereits im Gymnasium nach Klasse 12 erworben). In anderen Bundesländern gibt es zum Teil abweichende Regelungen für den fachpraktischen Teil.
- Anrechnung des Jahres als Wartezeit für die Studienplatzvergabe
- Wochenarbeitszeit von max. 40 Stunden, angepasst an die Arbeitszeiten der Einsatzstelle